Pharma-Compliance — Anfrage aus Boston
Pharma-Regulatorik aus US — strukturierte Aufnahme.
Für Schweizer Anwaltskanzleien · Standort Basel
Basler Anwaltskanzleien arbeiten in einem ungewöhnlich internationalen Umfeld: trinationales Wirtschaftsrecht (CH/DE/FR), Pharma-Compliance und Life-Sciences-Mandate, Schiedsgerichts-Verfahren am Internationalen Schiedsgericht. Eine Basler Wirtschaftskanzlei nimmt täglich 35 bis 65 Anrufe entgegen — viele davon englisch- oder französischsprachig, viele ausserhalb Schweizer Bürozeiten von Anrufern aus Mulhouse, Lörrach und global. Pharma-Mandate stellen erhöhte Compliance-Anforderungen an die Datenverarbeitung; selbst Telefonate fallen unter erweiterte DPA-Vorgaben. fonea entlastet konkret: automatischer DE/FR/EN-Wechsel auch mid-call, qualifizierte Erst-Triage mit strukturierter Konflikt-Check-Vorbereitung, DSG-konformer Schweizer Hosting mit erweiterten DPA-Klauseln auf Anfrage, klare Trennung zwischen Pharma-, Wirtschafts- und Privatrecht-Mandaten.
Typische Anrufszenarien
Pharma-Regulatorik aus US — strukturierte Aufnahme.
CH/DE Arbeitsrecht — strukturierte Aufnahme.
Internationale Schiedsgerichts-Anfrage — höchste Diskretion.
Standortbezug
Universitätsspital, Roche, Aeschenplatz, Mulhouse, Lörrach
Häufige Fragen
Ja. Auf Anfrage liefern wir erweiterte DPA-Klauseln mit Pharma-Schwerpunkt. Datenhaltung in der Schweiz, klare Retention, keine Stimmprofile.
Wir konfigurieren eine "höchste Diskretion"-Stufe: keine Aufnahme von Parteinamen oder Streitgegenstand am Telefon, sofortige Eskalation an den Schiedsgerichts-Partner. Aufzeichnungen unterliegen verschärften Retention-Regeln.
Ja. Code-Switching ist in Basel Standard. fonea folgt dem Sprachwechsel mid-call ohne Stocken.
Nein. fonea leistet bewusst keine Rechtsberatung, sondern nimmt Anliegen entgegen, qualifiziert Erstanfragen und routet Mandanten an den zuständigen Anwalt. Damit entsteht kein anwaltliches Vertrauensverhältnis zur KI. Die Transkripte sind Arbeitsmittel Ihrer Kanzlei und unterliegen Ihrer internen Geheimhaltungspflicht — vergleichbar mit E-Mails und Aktennotizen. Die kantonalen Anwaltskammern akzeptieren den Einsatz digitaler Hilfsmittel, solange die Vertraulichkeit gewahrt bleibt und externe Dienstleister vertraglich verpflichtet sind (DPA).
Ja. Alle persistenten Mandantendaten liegen in der Schweiz. Das revidierte DSG (in Kraft seit 1. September 2023) und die DSGVO werden vollständig eingehalten. Eine Data Processing Agreement (DPA) regelt die Auftragsbearbeitung.
fonea erfasst bei jeder Erstanfrage strukturiert die Gegenpartei und den groben Sachverhalt. Diese Information landet in Ihrem Dossiersystem oder per E-Mail/Slack im Intake-Prozess, bevor ein Termin fix bestätigt wird. Der finale Konflikt-Check bleibt beim Anwalt — fonea liefert nur die strukturierten Daten dazu.
fonea ist nicht darauf ausgelegt, Rechtsberatung zu erteilen. Sobald ein Anliegen über Standardinformationen (Termin, Honorar, Kontakt) hinausgeht oder dringlich ist (Haftbefehl, Fristen, Einvernahme), erfasst fonea den Sachverhalt, markiert den Anruf als dringend und eskaliert sofort per SMS oder Push an den Pikett-Anwalt.
Ja. fonea versteht Schweizerdeutsch (alle Dialekte), Hochdeutsch, Französisch, Italienisch, Englisch und Spanisch. Das ist für viele Kanzleien entscheidend — besonders in Bern, Freiburg, Wallis, Tessin und Graubünden, wo Mandate regelmässig in zwei Landessprachen abgewickelt werden.
Ja. Die Aufsicht über Anwältinnen und Anwälte liegt bei den kantonalen Anwaltskammern. Wir konfigurieren fonea so, dass keine Auskünfte erteilt werden, die als berufswidrige Werbung oder als unzulässige Rechtsauskunft gewertet werden könnten. Die konkreten Formulierungen stimmen wir mit Ihnen vor Go-live ab.
Die Grund-Einrichtung dauert rund 30 Minuten. Wir konfigurieren fonea mit Ihnen: Rechtsgebiete, Aufgabenverteilung unter den Anwältinnen und Anwälten, Standard-Honorarauskünfte und Eskalationspfade, Anbindung an Kalender und Kanzlei-System. Testanrufe führen wir gemeinsam durch. Skripte passen Sie jederzeit selbst im Dashboard an — oder wir helfen bei Änderungen.
Ja. Der Vertrag ist monatlich kündbar, es gibt keine Mindestlaufzeit. Dazu bieten wir eine 30-Tage-Geld-zurück-Garantie, falls fonea Ihren Ansprüchen nicht genügt.
30-Tage-Geld-zurück-Garantie. Einrichtung in 30 Minuten. Keine Mindestlaufzeit. Anwaltsgeheimnis bleibt gewahrt.