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Muss sich eine KI am Telefon zu erkennen geben? Die Regeln ab August 2026

Semir JahicSemir Jahic··11 Min. Lesezeit
Person am Telefon in einem hellen Büro

"Spreche ich gerade mit einem Menschen oder mit einer Maschine?" Diese Frage stellt sich am Telefon immer öfter — und ab dem 2. August 2026 beantwortet sie in der EU das Gesetz: Die KI muss es von sich aus sagen. Für Schweizer KMU, die einen KI-Telefonassistenten einsetzen oder einen einführen wollen, lohnt sich jetzt ein genauer Blick. Denn die Regel gilt auch für Schweizer Firmen, sobald EU-Kundschaft im Spiel ist.

Kurz und bündig: Ja — in der EU muss sich ein KI-System, das mit Menschen interagiert, ab dem 2. August 2026 als KI zu erkennen geben (Art. 50 EU AI Act), ausser es ist aus den Umständen offensichtlich. Die Pflicht gilt nach dem Marktortprinzip auch für Schweizer Unternehmen, die EU-Kundschaft bedienen. Und in der Schweiz selbst? Ein eigenes KI-Gesetz gibt es nicht — aber der EDÖB hält fest, dass Anrufende nach geltendem Datenschutzgesetz ein Recht darauf haben zu erfahren, ob sie mit einer Maschine sprechen. Wer die KI-Offenlegung heute einbaut, ist auf beides vorbereitet.

*Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Für verbindliche Auskünfte im Einzelfall wenden Sie sich an eine Anwältin oder einen Anwalt.*

Was verlangt Artikel 50 des EU AI Act ab dem 2. August 2026?

Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 — des EU AI Act — enthält die Transparenzpflichten für KI-Systeme. Ab dem 2. August 2026 sind sie anwendbar. Für die Telefonie ist der Kern schnell erklärt:

KI-Systeme, die für die direkte Interaktion mit natürlichen Personen bestimmt sind, müssen so gestaltet sein, dass die betroffene Person erfährt, dass sie mit einer KI interagiert. Ausgenommen sind nur Situationen, in denen das aus Sicht einer verständigen Person ohnehin offensichtlich ist. Am Telefon ist es das praktisch nie: Moderne KI-Stimmen sind gut genug, dass Anrufende den Unterschied nicht zuverlässig hören. Ein klarer Hinweis zu Gesprächsbeginn ist deshalb der sichere Weg — etwa: "Guten Tag, Sie sprechen mit dem KI-Assistenten der Praxis Müller."

Wichtig sind drei Punkte, die in der Praxis gern übergehört werden:

  • Der Hinweis gehört an den Anfang. Eine Offenlegung im Kleingedruckten, in den AGB oder erst auf Nachfrage genügt dem Zweck der Norm nicht. Die Person soll wissen, mit wem sie spricht, bevor das eigentliche Gespräch beginnt.
  • Die Pflicht gilt unabhängig von der Risikoklasse. Auch ein harmloser Termin-Assistent mit minimalem Risiko muss sich zu erkennen geben. Eine Ausnahme für "einfache" Anwendungen gibt es nicht. Eine Übersicht über die Risikoklassen finden Sie im Glossarbeitrag Was ist der EU AI Act?
  • Verstösse sind teuer. Für Verletzungen der Transparenzpflichten sieht der AI Act Bussen bis zu 15 Millionen Euro oder 3% des weltweiten Jahresumsatzes vor (Art. 99), je nachdem, welcher Betrag höher ist — mit Verhältnismässigkeitsvorbehalt für KMU, aber ohne Bagatellklausel.

Wer ist betroffen — und gilt das auch für Schweizer Firmen?

Unternehmen mit Sitz in der EU: eindeutig ja. Wer als Anbieter oder Betreiber ("Deployer") ein KI-System einsetzt, das mit Menschen interagiert, unterliegt ab dem 2. August 2026 der Offenlegungspflicht.

Schweizer Unternehmen: Es kommt darauf an. Der AI Act folgt dem Marktortprinzip, ähnlich wie die DSGVO. Massgeblich ist nicht der Firmensitz, sondern ob das KI-System im EU-Binnenmarkt bereitgestellt wird oder sein Output dort verwendet wird. Konkret:

  • Eine Zürcher Treuhandfirma, die ausschliesslich Schweizer Mandate betreut und deren KI-Assistent Schweizer Anrufe entgegennimmt: kein direkter Anwendungsfall des AI Act.
  • Ein Schwyzer Onlinehändler, der nach Deutschland und Österreich verkauft und dessen KI-Assistent Anrufe von EU-Kundschaft beantwortet: fällt in den Anwendungsbereich.
  • Eine Basler Praxis mit vielen Patientinnen und Patienten aus dem grenznahen Frankreich und Deutschland: sollte vom Anwendungsfall ausgehen und die Offenlegung einbauen.

Die ausführliche Einordnung für Schweizer KMU — inklusive Zusammenspiel mit dem DSG und 5-Punkte-Checkliste — finden Sie im Beitrag EU AI Act 2026: Was Schweizer KMU wissen müssen.

Was gilt heute in der Schweiz?

Die Schweiz hat den EU AI Act nicht übernommen, und ein eigenes KI-Gesetz mit expliziter Kennzeichnungspflicht existiert hierzulande heute nicht. Wer daraus schliesst, Transparenz sei freiwillig, irrt allerdings:

Der EDÖB ist deutlich. Der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte hat bereits am 9. November 2023 klargestellt, dass das geltende Datenschutzgesetz technologieneutral formuliert und damit direkt auf KI-gestützte Datenbearbeitung anwendbar ist. In seinem Update vom 8. Mai 2025 wird er für Sprachsysteme konkret: "Im Falle intelligenter Sprachmodelle, die direkt mit Benutzerinnen und Benutzern kommunizieren, haben Letztere ein gesetzliches Recht zu erfahren, ob sie mit einer Maschine sprechen oder korrespondieren" (edoeb.admin.ch). Für den KI-Telefonassistenten heisst das: Die Offenlegung ist in der Schweiz keine blosse Empfehlung, sondern folgt nach Auffassung der Aufsichtsbehörde direkt aus dem DSG.

revDSG: Transparenzgrundsatz und Informationspflicht. Das revidierte Datenschutzgesetz verlangt, dass die Bearbeitung von Personendaten für die betroffenen Personen erkennbar und nachvollziehbar ist, und kennt eine Informationspflicht bei der Beschaffung von Personendaten (Art. 19 DSG). Wer Anrufe von einer KI entgegennehmen, transkribieren und zusammenfassen lässt, bearbeitet Personendaten — die Anrufenden müssen nachvollziehen können, was mit ihren Daten geschieht. Ein offener KI-Hinweis zu Gesprächsbeginn ist der einfachste Weg, diesem Grundsatz gerecht zu werden. Was das DSG sonst noch von KI-Telefonie verlangt, vertieft der Beitrag FADP-konform telefonieren mit KI.

Die Branchen preschen vor. Die FMH, die Verbindung der Schweizer Ärztinnen und Ärzte, hat ihre Muster-Datenschutzerklärung für Arztpraxen per 1. Februar 2026 um Hinweise zum Einsatz von KI ergänzt (fmh.ch). Wer in einer Praxis KI-Werkzeuge einsetzt — auch am Telefon — soll das gegenüber den Patientinnen und Patienten transparent machen. Das ist keine gesetzliche Kennzeichnungspflicht, aber ein deutliches Signal, wohin sich die Standesregeln bewegen.

Blick nach Deutschland. Auch dort ziehen die Berufsverbände der Gesetzgebung voraus: Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hält in ihrem Leitfaden "PraxisWissen KI" vom 28. Mai 2025 fest, dass Patientinnen und Patienten erfahren müssen, wenn sie mit einer KI sprechen. Für grenznah tätige Schweizer Praxen und Firmen mit deutscher Kundschaft ist das doppelt relevant.

Und die Schweizer KI-Regulierung? Der Bundesrat lässt eine eigene Vorlage erarbeiten; die Vernehmlassung ist bis Ende 2026 geplant. Dass Transparenzpflichten darin eine zentrale Rolle spielen werden, gilt als sehr wahrscheinlich — das Muster DSGVO/revDSG lässt grüssen.

Wie klingt eine konforme KI-Ansage? Beispiele zum Übernehmen

Die Offenlegung gehört an den Gesprächsanfang, unaufgefordert, in verständlicher Sprache — und der Unternehmensname muss klar genannt sein. Drei Varianten, die Sie direkt übernehmen und anpassen können:

Kurzversion (Standard):

"Guten Tag, Sie sprechen mit dem KI-Assistenten von [Unternehmensname]. Wie kann ich Ihnen helfen?"

Mit Weiterleitungshinweis:

"Willkommen bei [Unternehmensname]. Sie sprechen mit unserem KI-Assistenten — ich helfe Ihnen gerne bei Terminen, Anfragen und Rückrufwünschen. Wenn Sie lieber mit einer Person sprechen möchten, sagen Sie es einfach."

Schweizerdeutsch:

"Grüezi, Sie sind mit em digitale Assistent vo [Unternehmensname] verbunde. Für Termin, Öffnigsziite oder en Rückruef bin ich da. Wenn Sie lieber mit ere Person rede möchted, säged Sie's eifach."

Dass die Mundart-Variante funktioniert, setzt voraus, dass die KI Schweizerdeutsch auch versteht — sonst läuft die Weiterleitungsbitte ins Leere. fonea versteht Schweizerdeutsch nativ.

Drei Punkte machen den Unterschied zwischen einer guten und einer bloss vorhandenen Ansage:

  • "KI-Assistent" statt "automatisierter Service". Letzteres kann auch ein simples Bandansage-Menü meinen. Bei einem System, das aktiv zuhört und antwortet, ist die klare Benennung als KI die präzisere — und transparentere — Wahl.
  • Exit-Option anbieten. Wer nicht mit einer KI sprechen will, braucht einen realen Ausweg: Weiterleitung an eine Person oder ein Rückrufversprechen. Das ist gelebte Transparenz und nimmt skeptischen Anrufenden den Wind aus den Segeln.
  • Bei Aufzeichnung separat informieren. Wird das Gespräch aufgezeichnet oder transkribiert, muss die Ansage das ausdrücklich erwähnen — bei Tonaufnahmen greift zusätzlich Art. 179ter StGB. Die Details stehen im Beitrag Telefongespräch aufnehmen: Was ist in der Schweiz legal?

Checkliste: So bereiten sich KMU jetzt vor

Drei Massnahmen decken das Wesentliche ab. Alle drei sind an einem Nachmittag erledigt.

1. Ansage und Begrüssung anpassen. Wenn Ihr KI-Assistent sich nicht bereits zu Gesprächsbeginn als KI vorstellt: ändern Sie das jetzt. Eine natürliche Formulierung genügt — "Sie sprechen mit dem KI-Assistenten von [Firma]". Der Hinweis kostet zwei Sekunden Gesprächszeit und erspart Ihnen Diskussionen mit Anrufenden ("Warum haben Sie mir nicht gesagt, dass das eine Maschine ist?") ebenso wie regulatorische Risiken.

2. Datenschutzerklärung ergänzen. Nehmen Sie den KI-Telefonassistenten in Ihre Datenschutzerklärung auf: Was macht das System (Anrufe entgegennehmen, transkribieren, zusammenfassen), welche Daten fallen an, wo werden sie gespeichert, wer ist der Anbieter. Arztpraxen orientieren sich am besten direkt an der aktualisierten FMH-Mustervorlage.

3. Anbieter kritisch prüfen. Fragen Sie Ihren (künftigen) Anbieter: Ist die KI-Offenlegung standardmässig eingebaut — oder müssen Sie selbst daran denken? Wo werden Daten gespeichert und verarbeitet? Gibt es einen Auftragsbearbeitungsvertrag? Ein Anbieter, der auf die Kennzeichnungsfrage keine klare Antwort hat, wird Ihnen auch beim Rest der Compliance wenig helfen.

Die 7-Punkte-Prüfung vor dem Go-Live

Für den Start und für wiederkehrende Audits — jede Frage sollte mit Ja beantwortet werden können:

#Prüfpunkt
1Enthält die Begrüssung eine klare KI-Offenlegung ("KI-Assistent", nicht bloss "automatisierter Service")?
2Erfolgt die Offenlegung am Gesprächsbeginn, ohne dass Anrufende nachfragen müssen?
3Wird der Unternehmensname klar genannt?
4Gibt es eine Exit-Option (Weiterleitung an eine Person oder Rückrufversprechen)?
5Wird bei Aufzeichnung oder Transkription separat und ausdrücklich informiert?
6Sind Speicher- und Löschfristen für Gesprächsdaten festgelegt und dokumentiert?
7Ist der KI-Assistent in der Datenschutzerklärung auf der Website beschrieben?

Wie fonea die Kennzeichnung handhabt

fonea macht die KI-Offenlegung standardmässig: Der Assistent gibt sich zu Beginn jedes Anrufs als KI-Assistent zu erkennen. Das ist keine Option, die man aktivieren muss, sondern eingebautes Standardverhalten — und damit sind Sie für Art. 50 AI Act ebenso aufgestellt wie für den Transparenzgrundsatz des revDSG.

Dazu kommt der Datenrahmen: fonea ist ein Schweizer Unternehmen, dauerhaft gespeicherte Daten liegen in der Schweiz, die KI-Verarbeitung erfolgt transient auf europäischen Servern. Transkripte werden verschlüsselt gespeichert, mit konfigurierbaren Löschfristen (Standard: 90 Tage). Der Assistent spricht fünf Sprachen plus Schweizerdeutsch-Verständnis, kostet CHF 90 pro Monat inklusive 120 Minuten und ist monatlich kündbar, ohne Mindestlaufzeit.

Transparenz ab dem ersten Anruf

Der Schweizer KI-Telefonassistent gibt sich bei jedem Anruf standardmässig als KI zu erkennen — konform mit revDSG und vorbereitet auf den EU AI Act. CHF 90 pro Monat, monatlich kündbar.

Key Takeaways

  • Ab 2. August 2026 müssen sich KI-Systeme in der EU bei direkter Interaktion mit Menschen als KI zu erkennen geben (Art. 50 EU AI Act) — ausser es ist offensichtlich, was am Telefon praktisch nie der Fall ist.
  • Das Marktortprinzip gilt: Auch Schweizer Firmen fallen unter die Pflicht, sobald sie EU-Kundschaft bedienen. Der Firmensitz schützt nicht.
  • In der Schweiz gilt laut EDÖB schon heute: Wer mit einem Sprachsystem kommuniziert, hat nach geltendem Datenschutzgesetz ein Recht darauf zu erfahren, ob er mit einer Maschine spricht — ein eigenes KI-Gesetz braucht es dafür nicht. Die FMH hat KI-Hinweise per 1. Februar 2026 zudem in ihre Muster-Datenschutzerklärung aufgenommen.
  • Drei Massnahmen genügen für den Start: Ansage anpassen, Datenschutzerklärung ergänzen, Anbieter prüfen.
  • Bei Verstössen in der EU drohen Bussen bis zu 15 Millionen Euro oder 3% des weltweiten Jahresumsatzes (Art. 99).

Häufig gestellte Fragen

Reicht ein Hinweis auf der Website oder in den AGB?

Nein. Sinn der Transparenzpflicht ist, dass die Person im Moment der Interaktion weiss, dass sie mit einer KI spricht. Der Hinweis gehört deshalb in die Begrüssung des Anrufs selbst — ein Website-Hinweis ergänzt das sinnvoll (Stichwort Datenschutzerklärung), ersetzt es aber nicht.

Gilt die Pflicht auch, wenn die KI-Stimme offensichtlich synthetisch klingt?

Verlassen Sie sich nicht darauf. Die Ausnahme greift nur, wenn die KI-Natur aus Sicht einer verständigen Person offensichtlich ist — und moderne Sprachmodelle klingen inzwischen so natürlich, dass genau das nicht mehr unterstellt werden kann. Der explizite Hinweis ist die einzige robuste Lösung.

Muss ich als rein schweizerisch tätiges KMU jetzt etwas tun?

Der EU AI Act zwingt Sie nicht, solange Sie keine EU-Kundschaft bedienen. Aber der EDÖB leitet aus dem geltenden DSG ab, dass Anrufende ein Recht darauf haben zu erfahren, ob sie mit einer Maschine sprechen — die KI-Offenlegung ist also auch für rein schweizerisch tätige Betriebe angezeigt. Sie entspricht zudem dem, was Branchenverbände wie die FMH bereits vorgeben, und nimmt die absehbare Schweizer KI-Regulierung vorweg. Dazu kommt der praktische Grund: Anrufende reagieren deutlich besser, wenn sie von Anfang an wissen, mit wem sie sprechen.

Reicht die Formulierung "automatisierter Service" als Offenlegung?

Davon ist abzuraten. "Automatisierter Service" kann auch ein klassisches Bandansage-Menü meinen. Bei einem System, das aktiv auf Sprache reagiert, Anliegen versteht und selbständig antwortet, ist "KI-Assistent" oder "digitaler Sprachassistent" die präzisere Benennung — und erfüllt den Zweck der Transparenzpflicht besser: Die anrufende Person soll verstehen, dass eine KI ihre Angaben verarbeitet.

Was passiert bei einem Verstoss gegen Art. 50?

Für Transparenzverstösse sieht der AI Act Bussen bis zu 15 Millionen Euro oder 3% des weltweiten Jahresumsatzes vor, je nachdem, welcher Betrag höher ist (Art. 99). Für KMU gelten Verhältnismässigkeitsgrundsätze. Durchgesetzt wird die Verordnung durch die Marktüberwachungsbehörden der EU-Mitgliedstaaten.

Hat die Schweiz den EU AI Act übernommen?

Nein. Der AI Act gilt in der Schweiz nicht direkt. Der Bundesrat lässt eine eigene Schweizer KI-Regulierung erarbeiten, mit geplanter Vernehmlassung bis Ende 2026. Betroffen sind Schweizer Unternehmen vom AI Act nur über das Marktortprinzip — also bei Tätigkeit im EU-Markt.

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Quellen

  • EU AI Act, Verordnung (EU) 2024/1689, Artikel 50 (Transparenzpflichten): artificialintelligenceact.eu
  • EU AI Act, Artikel 99 (Sanktionen): artificialintelligenceact.eu
  • EDÖB, "Geltendes Datenschutzgesetz ist auf KI direkt anwendbar" (9. November 2023): edoeb.admin.ch
  • EDÖB, Update zur direkten Anwendbarkeit des DSG auf KI (8. Mai 2025): edoeb.admin.ch
  • Datenschutzgesetz DSG (revidierte Fassung 2023): fedlex.admin.ch
  • FMH, Muster-Datenschutzerklärung für Arztpraxen (ergänzt um KI-Hinweise per 1. Februar 2026): fmh.ch
  • KBV, PraxisWissen KI (28. Mai 2025): kbv.de
  • Bundesamt für Justiz, Künstliche Intelligenz — Gesetzgebung Schweiz: bj.admin.ch
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