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Muss sich eine KI am Telefon zu erkennen geben? Die Regeln ab August 2026

Semir JahicSemir Jahic··9 Min. Lesezeit
Person am Telefon in einem hellen Büro

"Spreche ich gerade mit einem Menschen oder mit einer Maschine?" Diese Frage stellt sich am Telefon immer öfter — und ab dem 2. August 2026 beantwortet sie in der EU das Gesetz: Die KI muss es von sich aus sagen. Für Schweizer KMU, die einen KI-Telefonassistenten einsetzen oder einen einführen wollen, lohnt sich jetzt ein genauer Blick. Denn die Regel gilt auch für Schweizer Firmen, sobald EU-Kundschaft im Spiel ist.

Kurz und bündig: Ja — in der EU muss sich ein KI-System, das mit Menschen interagiert, ab dem 2. August 2026 als KI zu erkennen geben (Art. 50 EU AI Act), ausser es ist aus den Umständen offensichtlich. Die Pflicht gilt nach dem Marktortprinzip auch für Schweizer Unternehmen, die EU-Kundschaft bedienen. In der Schweiz selbst gibt es heute keine spezifische KI-Kennzeichnungspflicht, aber der Transparenzgrundsatz des revDSG verlangt eine erkennbare, nachvollziehbare Datenbearbeitung — und Branchenverbände wie die FMH verankern KI-Hinweise bereits in ihren Vorlagen. Wer die KI-Offenlegung heute einbaut, ist auf beides vorbereitet.

*Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Für verbindliche Auskünfte im Einzelfall wenden Sie sich an eine Anwältin oder einen Anwalt.*

Was verlangt Artikel 50 des EU AI Act ab dem 2. August 2026?

Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 — des EU AI Act — enthält die Transparenzpflichten für KI-Systeme. Ab dem 2. August 2026 sind sie anwendbar. Für die Telefonie ist der Kern schnell erklärt:

KI-Systeme, die für die direkte Interaktion mit natürlichen Personen bestimmt sind, müssen so gestaltet sein, dass die betroffene Person erfährt, dass sie mit einer KI interagiert. Ausgenommen sind nur Situationen, in denen das aus Sicht einer verständigen Person ohnehin offensichtlich ist. Am Telefon ist es das praktisch nie: Moderne KI-Stimmen sind gut genug, dass Anrufende den Unterschied nicht zuverlässig hören. Ein klarer Hinweis zu Gesprächsbeginn ist deshalb der sichere Weg — etwa: "Guten Tag, Sie sprechen mit dem KI-Assistenten der Praxis Müller."

Wichtig sind drei Punkte, die in der Praxis gern übergehört werden:

  • Der Hinweis gehört an den Anfang. Eine Offenlegung im Kleingedruckten, in den AGB oder erst auf Nachfrage genügt dem Zweck der Norm nicht. Die Person soll wissen, mit wem sie spricht, bevor das eigentliche Gespräch beginnt.
  • Die Pflicht gilt unabhängig von der Risikoklasse. Auch ein harmloser Termin-Assistent mit minimalem Risiko muss sich zu erkennen geben. Eine Ausnahme für "einfache" Anwendungen gibt es nicht. Eine Übersicht über die Risikoklassen finden Sie im Glossarbeitrag Was ist der EU AI Act?
  • Verstösse sind teuer. Für Verletzungen der Transparenzpflichten sieht der AI Act Bussen bis zu 15 Millionen Euro oder 3% des weltweiten Jahresumsatzes vor (Art. 99), je nachdem, welcher Betrag höher ist — mit Verhältnismässigkeitsvorbehalt für KMU, aber ohne Bagatellklausel.

Wer ist betroffen — und gilt das auch für Schweizer Firmen?

Unternehmen mit Sitz in der EU: eindeutig ja. Wer als Anbieter oder Betreiber ("Deployer") ein KI-System einsetzt, das mit Menschen interagiert, unterliegt ab dem 2. August 2026 der Offenlegungspflicht.

Schweizer Unternehmen: Es kommt darauf an. Der AI Act folgt dem Marktortprinzip, ähnlich wie die DSGVO. Massgeblich ist nicht der Firmensitz, sondern ob das KI-System im EU-Binnenmarkt bereitgestellt wird oder sein Output dort verwendet wird. Konkret:

  • Eine Zürcher Treuhandfirma, die ausschliesslich Schweizer Mandate betreut und deren KI-Assistent Schweizer Anrufe entgegennimmt: kein direkter Anwendungsfall des AI Act.
  • Ein Schwyzer Onlinehändler, der nach Deutschland und Österreich verkauft und dessen KI-Assistent Anrufe von EU-Kundschaft beantwortet: fällt in den Anwendungsbereich.
  • Eine Basler Praxis mit vielen Patientinnen und Patienten aus dem grenznahen Frankreich und Deutschland: sollte vom Anwendungsfall ausgehen und die Offenlegung einbauen.

Die ausführliche Einordnung für Schweizer KMU — inklusive Zusammenspiel mit dem DSG und 5-Punkte-Checkliste — finden Sie im Beitrag EU AI Act 2026: Was Schweizer KMU wissen müssen.

Was gilt heute in der Schweiz?

Die Schweiz hat den EU AI Act nicht übernommen, und eine spezifische gesetzliche KI-Kennzeichnungspflicht existiert hierzulande heute nicht. Das heisst aber nicht, dass Transparenz freiwillig wäre:

revDSG: Transparenzgrundsatz. Das revidierte Datenschutzgesetz verlangt, dass die Bearbeitung von Personendaten für die betroffenen Personen erkennbar und nachvollziehbar ist, und kennt eine Informationspflicht bei der Beschaffung von Personendaten. Wer Anrufe von einer KI entgegennehmen, transkribieren und zusammenfassen lässt, bearbeitet Personendaten — die Anrufenden müssen nachvollziehen können, was mit ihren Daten geschieht. Ein offener KI-Hinweis zu Gesprächsbeginn ist der einfachste Weg, diesem Grundsatz gerecht zu werden.

Die Branchen preschen vor. Die FMH, die Verbindung der Schweizer Ärztinnen und Ärzte, hat ihre Muster-Datenschutzerklärung für Arztpraxen per 1. Februar 2026 um Hinweise zum Einsatz von KI ergänzt (fmh.ch). Wer in einer Praxis KI-Werkzeuge einsetzt — auch am Telefon — soll das gegenüber den Patientinnen und Patienten transparent machen. Das ist keine gesetzliche Kennzeichnungspflicht, aber ein deutliches Signal, wohin sich die Standesregeln bewegen.

Blick nach Deutschland. Auch dort ziehen die Berufsverbände der Gesetzgebung voraus: Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hält in ihrem Leitfaden "PraxisWissen KI" vom 28. Mai 2025 fest, dass Patientinnen und Patienten erfahren müssen, wenn sie mit einer KI sprechen. Für grenznah tätige Schweizer Praxen und Firmen mit deutscher Kundschaft ist das doppelt relevant.

Und die Schweizer KI-Regulierung? Der Bundesrat lässt eine eigene Vorlage erarbeiten; die Vernehmlassung ist bis Ende 2026 geplant. Dass Transparenzpflichten darin eine zentrale Rolle spielen werden, gilt als sehr wahrscheinlich — das Muster DSGVO/revDSG lässt grüssen.

Checkliste: So bereiten sich KMU jetzt vor

Drei Massnahmen decken das Wesentliche ab. Alle drei sind an einem Nachmittag erledigt.

1. Ansage und Begrüssung anpassen. Wenn Ihr KI-Assistent sich nicht bereits zu Gesprächsbeginn als KI vorstellt: ändern Sie das jetzt. Eine natürliche Formulierung genügt — "Sie sprechen mit dem KI-Assistenten von [Firma]". Der Hinweis kostet zwei Sekunden Gesprächszeit und erspart Ihnen Diskussionen mit Anrufenden ("Warum haben Sie mir nicht gesagt, dass das eine Maschine ist?") ebenso wie regulatorische Risiken.

2. Datenschutzerklärung ergänzen. Nehmen Sie den KI-Telefonassistenten in Ihre Datenschutzerklärung auf: Was macht das System (Anrufe entgegennehmen, transkribieren, zusammenfassen), welche Daten fallen an, wo werden sie gespeichert, wer ist der Anbieter. Arztpraxen orientieren sich am besten direkt an der aktualisierten FMH-Mustervorlage.

3. Anbieter kritisch prüfen. Fragen Sie Ihren (künftigen) Anbieter: Ist die KI-Offenlegung standardmässig eingebaut — oder müssen Sie selbst daran denken? Wo werden Daten gespeichert und verarbeitet? Gibt es einen Auftragsbearbeitungsvertrag? Ein Anbieter, der auf die Kennzeichnungsfrage keine klare Antwort hat, wird Ihnen auch beim Rest der Compliance wenig helfen.

Wie fonea die Kennzeichnung handhabt

fonea macht die KI-Offenlegung standardmässig: Der Assistent gibt sich zu Beginn jedes Anrufs als KI-Assistent zu erkennen. Das ist keine Option, die man aktivieren muss, sondern eingebautes Standardverhalten — und damit sind Sie für Art. 50 AI Act ebenso aufgestellt wie für den Transparenzgrundsatz des revDSG.

Dazu kommt der Datenrahmen: fonea ist ein Schweizer Unternehmen, dauerhaft gespeicherte Daten liegen in der Schweiz, die KI-Verarbeitung erfolgt transient auf europäischen Servern. Der Assistent spricht fünf Sprachen plus Schweizerdeutsch-Verständnis, kostet CHF 90 pro Monat inklusive 120 Minuten und ist monatlich kündbar, ohne Mindestlaufzeit.

Transparenz ab dem ersten Anruf

Der Schweizer KI-Telefonassistent gibt sich bei jedem Anruf standardmässig als KI zu erkennen — konform mit revDSG und vorbereitet auf den EU AI Act. CHF 90 pro Monat, monatlich kündbar.

Key Takeaways

  • Ab 2. August 2026 müssen sich KI-Systeme in der EU bei direkter Interaktion mit Menschen als KI zu erkennen geben (Art. 50 EU AI Act) — ausser es ist offensichtlich, was am Telefon praktisch nie der Fall ist.
  • Das Marktortprinzip gilt: Auch Schweizer Firmen fallen unter die Pflicht, sobald sie EU-Kundschaft bedienen. Der Firmensitz schützt nicht.
  • Die Schweiz kennt heute keine spezifische KI-Kennzeichnungspflicht, aber der Transparenzgrundsatz des revDSG verlangt nachvollziehbare Datenbearbeitung — und die FMH hat KI-Hinweise per 1. Februar 2026 in ihre Muster-Datenschutzerklärung aufgenommen.
  • Drei Massnahmen genügen für den Start: Ansage anpassen, Datenschutzerklärung ergänzen, Anbieter prüfen.
  • Bei Verstössen in der EU drohen Bussen bis zu 15 Millionen Euro oder 3% des weltweiten Jahresumsatzes (Art. 99).

Häufig gestellte Fragen

Reicht ein Hinweis auf der Website oder in den AGB?

Nein. Sinn der Transparenzpflicht ist, dass die Person im Moment der Interaktion weiss, dass sie mit einer KI spricht. Der Hinweis gehört deshalb in die Begrüssung des Anrufs selbst — ein Website-Hinweis ergänzt das sinnvoll (Stichwort Datenschutzerklärung), ersetzt es aber nicht.

Gilt die Pflicht auch, wenn die KI-Stimme offensichtlich synthetisch klingt?

Verlassen Sie sich nicht darauf. Die Ausnahme greift nur, wenn die KI-Natur aus Sicht einer verständigen Person offensichtlich ist — und moderne Sprachmodelle klingen inzwischen so natürlich, dass genau das nicht mehr unterstellt werden kann. Der explizite Hinweis ist die einzige robuste Lösung.

Muss ich als rein schweizerisch tätiges KMU jetzt etwas tun?

Rechtlich zwingt Sie der EU AI Act nicht, solange Sie keine EU-Kundschaft bedienen. Empfehlenswert ist die KI-Offenlegung trotzdem: Sie stützt die revDSG-Transparenz, entspricht dem, was Branchenverbände wie die FMH bereits vorgeben, und nimmt die absehbare Schweizer KI-Regulierung vorweg. Dazu kommt der praktische Grund: Anrufende reagieren deutlich besser, wenn sie von Anfang an wissen, mit wem sie sprechen.

Was passiert bei einem Verstoss gegen Art. 50?

Für Transparenzverstösse sieht der AI Act Bussen bis zu 15 Millionen Euro oder 3% des weltweiten Jahresumsatzes vor, je nachdem, welcher Betrag höher ist (Art. 99). Für KMU gelten Verhältnismässigkeitsgrundsätze. Durchgesetzt wird die Verordnung durch die Marktüberwachungsbehörden der EU-Mitgliedstaaten.

Hat die Schweiz den EU AI Act übernommen?

Nein. Der AI Act gilt in der Schweiz nicht direkt. Der Bundesrat lässt eine eigene Schweizer KI-Regulierung erarbeiten, mit geplanter Vernehmlassung bis Ende 2026. Betroffen sind Schweizer Unternehmen vom AI Act nur über das Marktortprinzip — also bei Tätigkeit im EU-Markt.

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Quellen

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