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Was ist Rufnummer-Portierung? Definition und Ablauf Schweiz

4 Min. Lesezeit
Smartphone mit SIM-Karte in Nahaufnahme

Rufnummer-Portierung bezeichnet die Mitnahme einer bestehenden Telefonnummer beim Wechsel zu einem anderen Anbieter. In der Schweiz ist sie gesetzlich garantiert — jeder Fernmeldedienstanbieter (FDA) ist verpflichtet, auf Antrag seiner Kundin die Portierung der Nummer zum neuen Anbieter zu ermöglichen. Für KMU ist das der Schlüssel zum Anbieterwechsel ohne Verlust der geschäftlichen Identität und ohne Neudrucksachen für Visitenkarten, Briefpapier oder Webseite.

Kurz und bündig: Rufnummer-Portierung erlaubt den Wechsel zu einem neuen Telekom-Anbieter, ohne die Telefonnummer zu ändern. Die Pflicht dazu ergibt sich aus dem Fernmeldegesetz (FMG) und der Verordnung über Fernmeldedienste (FDV). Der Prozess dauert typischerweise 10 bis 20 Arbeitstage und ist für den Kunden kostenfrei (Anbieter dürfen technisch begründete Kosten weiterverrechnen, in der Praxis verzichten die meisten darauf).

Wie funktioniert die Nummern-Portierung rechtlich?

Die Grundlage bildet Art. 32 FMG ("Nummern-Portabilität"). Das BAKOM hat die Anwendung in der Verordnung über Fernmeldedienste (FDV) und in eigenen Vorschriften präzisiert. Kernpunkte:

Recht des Kunden. Kundinnen und Kunden können bei Kündigung ihres Dienstes die Mitnahme der Nummer zum neuen Anbieter verlangen.

Pflicht des bisherigen Anbieters. Die abgebende FDA ist verpflichtet, dem Portierungsantrag nachzukommen — unabhängig von allfälligen zivilrechtlichen Streitigkeiten (z. B. offene Rechnungen).

Pflicht des neuen Anbieters. Die aufnehmende FDA beantragt die Portierung im Namen des Kunden. Der Kunde wendet sich in der Regel nur an den neuen Anbieter, nicht an den alten.

Kosten. Die Portierung ist aus Sicht des Kunden in der Regel kostenfrei. FDA dürfen technisch begründete Kosten weiterverrechnen, viele Anbieter verzichten aber darauf.

Wie läuft die Portierung praktisch ab?

Der typische Ablauf in fünf Schritten:

1. Neuen Vertrag abschliessen. Beim gewünschten neuen Anbieter unterschreiben und die Portierung ausdrücklich beantragen. 2. Portierungsvollmacht unterzeichnen. Der neue Anbieter reicht damit beim alten Anbieter den Portierungsantrag ein. 3. Kündigung beim alten Anbieter. In vielen Fällen erledigt das der neue Anbieter im Rahmen der Portierung; sonst separat kündigen. 4. Portierungstermin abwarten. Das Portierungsdatum wird zwischen den Anbietern abgestimmt, typisch 10 bis 20 Arbeitstage nach Antrag. 5. Umschaltung. Am Portierungstag wird die Nummer umgeschaltet. Bei Mobilfunk: neue SIM aktivieren. Bei Festnetz: neuer Router oder neue VoIP-Konfiguration.

Ausfallzeit: bei sauberer Koordination meist unter zwei Stunden, oft unterbruchsfrei.

Welche Grenzen gibt es?

Geografische Festnetznummern. Portierungen sind innerhalb der Schweiz ohne geografische Einschränkung möglich, der Ortsbezug bleibt erhalten.

Einzelnummern (0800, 0848, 0900). Auch diese sind portierbar, allerdings mit spezifischen Auflagen. Bei 0900-Nummern besonders: Inhalte- und Preisangabenpflicht bleibt bestehen.

Technische Inkompatibilitäten. Bei sehr alten Anschlussarten (z. B. reine ISDN-Hardware ohne VoIP-Gateway) kann ein Wechsel technische Anpassungen erfordern — die Portierung selbst ist davon aber nicht betroffen.

Sperrung durch offene Forderungen. Der alte Anbieter darf die Portierung nicht aus zivilrechtlichen Gründen (offene Rechnung) blockieren. Tut er es trotzdem, können Sie das BAKOM-Schlichtungsverfahren (Ombudscom) anrufen.

Den Schweizer Nummernrahmen erklärt unser Eintrag Was ist eine Geschäftsnummer?. Wer kein neues Anbieterverhältnis will, kann statt portieren auch per Rufumleitung auf Dienste wie KI-Telefonassistenten umlenken.

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Key Takeaways

  • Rufnummer-Portierung = Mitnahme der bestehenden Telefonnummer beim Anbieterwechsel.
  • Gesetzlich garantiert durch Art. 32 FMG und konkretisiert in FDV und BAKOM-Vorschriften.
  • Ablauf: Antrag beim neuen Anbieter stellen; dieser koordiniert mit dem alten Anbieter. Dauer 10 bis 20 Arbeitstage.
  • Kosten: für den Kunden in der Regel CHF 0, technisch begründete Kosten können weiterverrechnet werden.
  • Grenzen: keine geografischen; bei Mehrwertnummern gelten spezifische Auflagen.

Häufig gestellte Fragen

Kann mein bisheriger Anbieter die Portierung verweigern?

Nein. Die Portierungspflicht gilt unabhängig von zivilrechtlichen Streitigkeiten. Sollte Ihr Anbieter die Portierung trotzdem blockieren, können Sie die Schlichtungsstelle der Telekombranche (Ombudscom) anrufen oder eine Beschwerde beim BAKOM einreichen.

Kann ich meine Nummer auch nach Ablauf der Vertragslaufzeit portieren?

Ja. Der Zeitpunkt der Portierung ist unabhängig von der Vertragslaufzeit. Sie können die Portierung jederzeit beantragen — die Kündigung beim alten Anbieter läuft parallel.

Muss ich fonea eine neue Nummer geben, oder kann ich meine bestehende portieren?

Sie müssen nichts portieren. fonea erhält intern eine eigene Schweizer Nummer, Ihre bestehende Nummer leiten Sie per Rufumleitung dorthin um. So können Sie den Dienst jederzeit reversibel starten oder stoppen. Eine echte Portierung Ihrer Nummer zu fonea ist nicht vorgesehen.

Quellen

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